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Nutzungsrechte in Präsentationen

Nutzungsrechte copyright symbol

Urheberrecht ist bei jeder Präsentation ein wichtiges Thema, das beachtet werden sollte. Im letzten Beitrag ging es schon um die gesetzlichen Regelungen bei der Nutzung von Bildern und Videos in Präsentationen. Diesmal schauen wir uns an, was man bei der Nutzung fremder Texte und Zitate beachten sollte. Außerdem erhalten Sie einige Hinweise in Bezug auf die Nutzungsrechte von Präsentationen.

NUTZUNGSRECHTE FREMDER TEXTE UND ZITATE

Manchmal findet man Textpassagen, die einen ein Thema so gut auf den Punkt bringen, dass Sie diese am liebsten genau so in Ihre Präsentation einbauen möchten. Oder Sie haben eine Aussage einer berühmten Person gefunden, die Ihren Präsentationsinhalt hervorragend untermauert. Leider ist die Nutzung dieser Passagen ebenfalls beschränkt und es gibt einige Regelungen, die beachtet werden müssen. Ansonsten kann es zu Abmahnungen kommen. Wenn Sie zum Beispiel eine Passage aus einem Buch nutzen möchten, benötigen Sie vorher die Erlaubnis des Verlages oder des Autors. Egal um welche Texterzeugnisse es sich handelt, gehen Sie im Zweifelsfall immer davon aus, dass sie urheberrechtlich geschützt sind und somit ohne Erlaubnis nicht verwendet werden dürfen.

Bei Zitaten sehen die Regelungen wiederrum anders aus. Dabei ist die Nennung des Urhebers notwendig. Wenn das Zitat dann noch aus einer Veröffentlichung stammt, wie beispielsweise aus einem Buch, ist auch die Quellenangabe erforderlich. Die darf aber nicht nur mündlich genannt werden, sondern sollte auch auf der Folie stehen.

Doch auch wenn diese beiden Voraussetzungen erfüllt sind, stellt sich noch die Frage, wieviel Text man eigentlich aus einem Werk zitieren darf? In Präsentationen ist es immer ratsam den Textanteil klein zu halten. Auch bei Zitaten ist es empfehlenswert die Anzahl der zusammenhängenden Sätze eines Zitats auf das Mindeste zu reduzieren. Die Urteile der Gerichte zu dem Thema sind in der Vergangenheit unterschiedlich ausgefallen. Aber generell sollte die Zitatlänge an den Zweck angepasst sein.

Aber nicht alle Textarten sind geschützt und dürfen nur in Form eines Zitates verwendet oder in eigenen Worten wiedergegeben werden. Hier eine kleine Auflistung:

  • Blogartikel (geschützt)
  • Zeitungsartikel (geschützt)
  • Bücher (geschützt)
  • Tweets (nicht geschützt)
  • Pressemitteilungen (nicht geschützt)

NUTZUNGSRECHTE BEI PRÄSENTATIONEN

Wie bei Bildern, Videos und Texten ist natürlich auch Ihre Präsentation urheberrechtlich geschützt. Dabei spielt die persönliche Leistung der Zusammenfassung eine wichtige Rolle bei der Rechtsprechung. Denn auch wenn Ihre Informationen aus anderen Quellen stammen, haben Sie diese zusammengetragen und damit ein eigenes Werk geschaffen.

Das gilt dementsprechend auch für fremde Präsentationen. Damit Sie die Nutzungsrechte haben, sollten Sie bevor Sie eine Präsentation nutzen oder online hochladen die Genehmigung des Eigentümers einholen.

Wichtig für Veranstalter ist, dass diese nicht für die Präsentationen der Referenten haften. Liegt ein Urheberrechtsverstoß vor, dann geht das auf Kosten des Referenten. Anders sieht die Sache aus, wenn der Veranstalter im Nachgang Präsentationen des Events zum Download zur Verfügung stellt. Dann werden sie bei einem Urheberrechtsverstoß ebenfalls rechtlich belangt. Letztlich sollte man folgendes beachten, wenn man fremde Präsentationen zum Download bereitstellen möchte:

  • Mit Passwort schützen: So können Sie besser sicherstellen, dass niemand den Downloadlink willkürlich verbreitet, sondern nur der gewünschte Personenkreis auf die Präsentation zugreifen kann.
  • Präsentation sperren: Sperren Sie das Exportieren, Verändern und Kopieren von Bildern.
  • Schriftliche Erlaubnis des Urhebers: Holen Sie sich eine schriftliche Bestätigung der Referenten, dass diese mit der Bereitstellung ihrer Präsentation zum Download einverstanden sind.

Beachten Sie bitte, dass alle Informationen ohne Gewähr sind. Im Zweifelsfall wäre es am besten, wenn Sie sich von einem Rechtsanwalt beraten lassen.  

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